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   BGH, 03.12.1991 - 1 StR 645/91   

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https://dejure.org/1991,9467
BGH, 03.12.1991 - 1 StR 645/91 (https://dejure.org/1991,9467)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 StR 645/91 (https://dejure.org/1991,9467)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 StR 645/91 (https://dejure.org/1991,9467)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsmaßstab bei der Sachrüge durch das Revisionsgericht

Papierfundstellen

  • StV 1992, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 645/91
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 645/91
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, ferner dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGH NStZ 1983, 277, 278; vgl. BGH, Urt. vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91 -).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 645/91
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, ferner dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGH NStZ 1983, 277, 278; vgl. BGH, Urt. vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91 -).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 544/92

    Zulässigkeit des allein auf Vermutungen gestützten Zweifels an der Schuld des

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, ferner dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGH NStZ 1983, 277, 278; NStZ 1984, 180; BGH, Urteile vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91 -, 3. Dezember 1991 - 1 StR 645/91 -, 9. April 1992 - 1 StR 774/91 - und 25. August 1992 - 1 StR 355/92 -).
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